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Besichtigungen

Muss ich als Mieter Besichtigungen zulassen?

Aktualisiert am · Lesezeit ca. 3 Minuten

Ja, als Mieter musst du Besichtigungen zulassen, wenn dein Vermieter einen berechtigten Grund hat, etwa die Nachvermietung nach deiner Kündigung oder den Verkauf der Wohnung. Er muss die Termine rechtzeitig ankündigen, in der Regel mindestens 24 Stunden vorher, und zu üblichen Zeiten kommen. Ein bis zwei Termine pro Woche gelten meist als zumutbar.

Wann muss ich als Mieter Besichtigungen zulassen?

Ein Vermieter darf die Wohnung nicht nach Belieben betreten, er braucht einen konkreten, sachlichen Grund. Dazu gehören vor allem:

  • die Nachvermietung nach einer Kündigung
  • der geplante Verkauf der Wohnung
  • notwendige Reparaturen oder das Ablesen von Zählern
  • ein konkreter Verdacht auf Schäden

Wie lange vorher muss eine Besichtigung angekündigt werden?

Eine Besichtigung muss in der Regel mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden, fair sind einige Tage. Ist ein Termin für dich wirklich ungünstig, solltest du einen Ersatztermin anbieten.

Zu welchen Uhrzeiten sind Besichtigungen erlaubt?

Besichtigungen sind zu üblichen Zeiten erlaubt, also werktags etwa zwischen 10 und 13 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr. An Sonn- und Feiertagen musst du in aller Regel niemanden hereinlassen.

Wie oft darf der Vermieter Besichtigungen machen?

Wie viele Termine zumutbar sind, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte halten meist ein bis zwei Termine pro Woche von jeweils etwa 30 bis 45 Minuten für angemessen. Sammeltermine mit mehreren Interessenten sind oft für beide Seiten die schonendere Lösung.

Darf der Vermieter mit eigenem Schlüssel in die Wohnung?

Nein, ohne deine Zustimmung darf der Vermieter die Wohnung nicht mit eigenem Schlüssel betreten. Eine Ausnahme sind echte Notfälle wie ein Wasserrohrbruch oder ein Brand, wenn du nicht erreichbar bist.

Darf der Vermieter meine Wohnung fotografieren?

Nein, bewohnte Räume darf der Vermieter nur mit deiner Zustimmung fotografieren oder filmen, denn deine Möbel und persönlichen Dinge gehören zu deiner Privatsphäre. Auch Interessenten dürfen nur mit deiner Erlaubnis Fotos machen. Schränke öffnen oder persönliche Dinge untersuchen darf niemand.

Muss ich bei der Besichtigung anwesend sein?

Nein, du musst bei der Besichtigung nicht anwesend sein. Du musst aber den Zugang ermöglichen, etwa indem du einer Vertrauensperson den Schlüssel gibst oder dem Vermieter für diesen Termin ausdrücklich erlaubst, aufzuschließen. Bist du dabei, kannst du Fragen zur Wohnung oft am besten beantworten.

Wie klappt es gut für beide Seiten?

Als Mieter: Wenn du ausziehst, profitierst du oft selbst von einer schnellen Nachvermietung. Biete feste Zeitfenster an und schließe Wertsachen und Dokumente weg.

Als Vermieter: Sprich die Termine mit dem Mieter ab, statt sie anzuordnen. Begleite die Interessenten persönlich und respektiere die Privatsphäre.

Bei wowohni

Beim Wohnungstausch zeigt der heutige Bewohner die Wohnung häufig selbst. Sprich trotzdem früh mit deinem Vermieter, denn er entscheidet am Ende, wer den neuen Mietvertrag bekommt.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter Besichtigungen zulassen?

Ja, wenn der Vermieter einen berechtigten Grund hat, etwa Nachvermietung oder Verkauf, und den Termin rechtzeitig ankündigt.

Wie lange vorher muss eine Besichtigung angekündigt werden?

In der Regel mindestens 24 Stunden, besser einige Tage vorher.

Wie oft darf der Vermieter Besichtigungen machen?

Meist gelten ein bis zwei Termine pro Woche von 30 bis 45 Minuten als zumutbar.

Zu welchen Uhrzeiten sind Wohnungsbesichtigungen erlaubt?

Werktags etwa zwischen 10 und 13 Uhr sowie 15 und 19 Uhr. Sonn- und feiertags in der Regel nicht.

Darf der Vermieter mit eigenem Schlüssel in die Wohnung?

Nur mit Zustimmung des Mieters oder in echten Notfällen.

Muss ich bei der Besichtigung anwesend sein?

Nein, du musst aber den Zugang ermöglichen, zum Beispiel über eine Vertrauensperson.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Förderbedingungen und Zahlen können sich ändern.

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