Beratung & Tipps

Kauf- und Verkaufsprozess

Was nach der Einigung passiert: Notar, Auflassung, Grundschuld, Kaufpreiszahlung, Übergabe und was bei Mängeln gilt.

8 Schritte

Ablauf nach der Einigung

  1. Finanzierungszusage einholen und Notar auswählen
  2. Vertragsentwurf prüfen: Verbraucher haben in der Regel 14 Tage Zeit
  3. Beurkundung beim Notar, inklusive Auflassung
  4. Auflassungsvormerkung im Grundbuch: meist nach 1 bis 4 Wochen
  5. Grundschuldbestellung für die Bank des Käufers
  6. Notar holt Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein
  7. Fälligkeitsmitteilung: Kaufpreis meist innerhalb von 10 bis 14 Tagen zahlen
  8. Übergabe, danach Eigentumsumschreibung: insgesamt oft 2 bis 4 Monate
Erfahre mehr : Wie läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab und wie lange dauert es? →
6 Tipps

Auflassung, Vormerkung, Grundschuld

  • Auflassung: Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum übergehen soll
  • Sie wird vor dem Notar erklärt und steht meist im Kaufvertrag
  • Auflassungsvormerkung: sichert den Käufer bis zur Eintragung ab
  • Eigentümer wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch
  • Grundschuld: Sicherheit für die Bank im Grundbuch
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist
Erfahre mehr : Was ist eine Auflassung und was eine Auflassungsvormerkung? →
6 Tipps

Wer bezahlt den Notar?

  • Kosten für Beurkundung und Grundbucheintragung trägt nach dem Gesetz der Käufer
  • Im Vertrag kann etwas anderes vereinbart werden
  • Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner eigenen Grundschulden
  • Richtwert: Notar und Grundbuch zusammen ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises
  • Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar
  • Platzt der Kauf, zahlt in der Regel, wer den Entwurf beauftragt hat
Erfahre mehr : Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf? →
8 Tipps

Mängel, Rücktritt und Haftung

  • „Gekauft wie gesehen“: Haftung für Mängel ist bei Gebrauchtimmobilien meist ausgeschlossen
  • Ausnahme: arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften
  • Mangel nach dem Kauf: dokumentieren, Gutachter einschalten, Verkäufer schriftlich anschreiben
  • Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem Notartermin gibt es nicht
  • Zahlt der Käufer nicht: Zwangsvollstreckung oder Rücktritt nach Fristsetzung
  • Bekannte Mängel ausdrücklich im Kaufvertrag nennen
  • Neubau vom Bauträger: 5 Jahre Gewährleistung
  • Bei der Übergabe ein Protokoll mit Fotos erstellen
Erfahre mehr : Was tun bei versteckten Mängeln nach dem Hauskauf? →
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