Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Beim Immobilienkauf bezahlt der Käufer den Notar und das Grundbuchamt, so sieht es § 448 BGB vor, und so steht es in fast jedem Kaufvertrag. Notar und Grundbuch kosten zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Der Verkäufer zahlt nur die Löschung seiner eigenen Grundschulden.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch. Käufer und Verkäufer können im Vertrag etwas anderes vereinbaren. Gegenüber dem Notar haften beide gemeinsam: Zahlt der Käufer nicht, kann sich der Notar an den Verkäufer wenden.
Was zahlt der Verkäufer?
Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner Grundschulden und anderer Belastungen, die er beseitigen muss, damit er die Immobilie wie vereinbart lastenfrei übergeben kann.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Für Notar und Grundbuchamt fallen zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises an, davon etwa 1 bis 1,5 % für den Notar und etwa 0,5 % für das Grundbuchamt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das rund 4.500 bis 6.000 Euro. Für die Grundschuld deiner Bank kommen weitere Notar- und Grundbuchkosten hinzu.
Sind Notargebühren verhandelbar?
Nein, Notargebühren sind nicht verhandelbar. Sie ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), richten sich nach dem Kaufpreis und sind bei jedem Notar gleich. Sparen kannst du nur, indem du unnötige Zusatzleistungen vermeidest, etwa mehrere Entwürfe für Varianten, die du am Ende nicht brauchst.
Wer zahlt den Notar, wenn der Kauf platzt?
Wenn der Kauf platzt, nachdem der Notar bereits einen Entwurf erstellt hat, zahlt in der Regel derjenige, der den Notar beauftragt hat. Wer den Auftrag gibt, sollte das vorher mit der anderen Seite abstimmen.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
Der Käufer. So sieht es § 448 BGB vor, im Vertrag kann aber etwas anderes vereinbart werden.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Notar und Grundbuch kosten zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, bei 300.000 Euro also rund 4.500 bis 6.000 Euro.
Sind Notargebühren verhandelbar?
Nein. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und bei jedem Notar gleich.
Wer zahlt den Notar, wenn der Kauf platzt?
In der Regel derjenige, der den Notar mit dem Entwurf beauftragt hat.
Was zahlt der Verkäufer beim Notar?
Die Löschung seiner eigenen Grundschulden und anderer Belastungen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Förderbedingungen und Zahlen können sich ändern.