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Energieausweis einfach erklärt: Pflicht, Kosten und Unterschiede

Aktualisiert am · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer ein Gebäude verkauft oder neu vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Ein Verbrauchsausweis kostet für ein Einfamilienhaus etwa 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro. Der Ausweis gilt zehn Jahre und ordnet Wohngebäude in die Effizienzklassen A+ bis H ein.

Brauche ich einen Energieausweis zum Verkaufen oder Vermieten?

Ja, bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Du musst die Kennwerte schon in der Anzeige nennen, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer oder Mieter nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben. Keinen Energieausweis brauchst du für Eigennutzung, bestehende Mietverhältnisse, Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Was kostet ein Energieausweis?

AusweisEinfamilienhausMehrfamilienhaus
Verbrauchsausweisca. 50 bis 120 €ca. 100 bis 400 €
Bedarfsausweisca. 300 bis 500 €ca. 500 bis 1.500 €

Richtwerte laut ADAC, Stand 2026. Die Kosten trägt der Eigentümer, er darf sie nicht auf Mieter umlegen.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis stellen zertifizierte Fachleute aus, etwa Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister oder Schornsteinfeger. Für einen Bedarfsausweis ist eine Begehung vor Ort nötig. Geeignete Aussteller findest du in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Online-Angebote sind zulässig, arbeiten aber ohne Besichtigung. Falsche Angaben können dich als Eigentümer schadenersatzpflichtig machen. Rechne mit mindestens drei bis fünf Tagen bis zur Ausstellung.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Grundlagetatsächlicher Verbrauch der letzten JahreBerechnung aus Dämmung, Fenstern, Heizung
Aussagekraftabhängig vom Heizverhalten der Bewohnerunabhängig von den Bewohnern, gut vergleichbar
Kosten (Einfamilienhaus)ca. 50 bis 120 €ca. 300 bis 500 €
Begehungnicht nötignötig
Pflicht beikeine, wählbarNeubau; bisher auch kleine, unsanierte Häuser mit Bauantrag vor November 1977
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Nach dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz brauchen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert sind, einen Bedarfsausweis. Neubauten brauchen immer einen Bedarfsausweis. In allen anderen Fällen hast du die Wahl.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll diese Bindung an das Jahr 1977 entfallen. Künftig soll für alle Wohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich sein, wenn monatlich erfasste Verbrauchsdaten über 24 Monate vorliegen. Die neuen Regeln zum Energieausweis gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?

Die Effizienzklasse zeigt auf einen Blick, wie viel Endenergie ein Wohngebäude pro Quadratmeter und Jahr braucht. A+ steht für unter 30 kWh und ist sehr effizient, H für über 250 kWh und ist wenig effizient. Ein unsanierter Altbau liegt oft bei F, G oder H.

KlassekWh pro m² und JahrTypisch für
A+unter 30Passivhaus, sehr effizienter Neubau
A30 bis unter 50Neubau
B50 bis unter 75jüngerer Neubau, sehr gut saniert
C75 bis unter 100gut saniert
D100 bis unter 130teilsaniert
E130 bis unter 160älterer, teilsanierter Bestand
F160 bis unter 200wenig saniert
G200 bis unter 250unsaniert
H250 und mehrunsaniert, sehr hohe Heizkosten

Welche Angaben aus dem Energieausweis müssen in die Anzeige?

In jede Immobilienanzeige gehören die Art des Ausweises, der Energiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse. Nach dem neuen Recht kommt das Ausstellungsdatum des Ausweises hinzu.

Wie hoch ist das Bußgeld ohne Energieausweis?

Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Danach brauchst du für Verkauf oder Vermietung einen neuen. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben auch nach der Reform bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Was ändert sich durch die EU-Gebäuderichtlinie?

Deutschland setzt die EU-Gebäuderichtlinie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz um, das im Sommer 2026 in Kraft getreten ist. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H vorerst bestehen, die EU-Skala A bis G gilt zunächst nur für Nichtwohngebäude. Neue Ausweise sollen ab 2027 digital ausgestellt werden, konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten und auf einer neuen Berechnungsnorm beruhen.

Tipp für Käufer

Eine schlechte Effizienzklasse muss kein Ausschlusskriterium sein. Klasse F, G oder H ist sogar Voraussetzung für die Förderung „Jung kauft Alt“. Kalkuliere aber die Sanierungskosten realistisch ein.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, um mein Haus zu verkaufen?

Ja. Bei Verkauf und Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Was kostet ein Energieausweis?

Für ein Einfamilienhaus kostet ein Verbrauchsausweis etwa 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser sind es etwa 100 bis 400 bzw. 500 bis 1.500 Euro.

Wo bekomme ich einen Energieausweis?

Bei zertifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren oder Schornsteinfegern. Eine Liste bietet die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Neubauten brauchen einen Bedarfsausweis. Nach bisherigem Recht gilt das auch für kleine, unsanierte Wohngebäude mit Bauantrag vor November 1977. Sonst hast du die Wahl.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben auch nach der Reform bis zum Ablaufdatum gültig.

Wie hoch ist das Bußgeld ohne Energieausweis?

Bis zu 10.000 Euro.

Gilt die neue Skala A bis G auch für Wohngebäude?

Vorerst nicht. Für Wohngebäude bleibt es bei A+ bis H, die Skala A bis G gilt zunächst nur für Nichtwohngebäude.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Förderbedingungen und Zahlen können sich ändern.

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