Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Für den Hausverkauf brauchst du den Energieausweis, einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen, die Baulastenauskunft und Nachweise über Modernisierungen. Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Rücklagenstand hinzu.
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
| Unterlage | Wo du sie bekommst | Vorlauf |
|---|---|---|
| Energieausweis | Energieberater, Architekt, Schornsteinfeger | einige Tage |
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt (Amtsgericht) oder Notar | wenige Tage |
| Flurkarte | Kataster- bzw. Vermessungsamt, oft online | wenige Tage |
| Bauakte: Pläne, Baugenehmigung | Bauamt der Gemeinde oder des Landkreises | oft mehrere Wochen |
| Baulastenauskunft | Baulastenverzeichnis | einige Tage bis Wochen |
| Wohnflächenberechnung | Bauakte, Architekt oder Vermesser | je nach Auftrag |
| Modernisierungsnachweise | eigene Rechnungen | sofort |
Wo bekomme ich alte Baupläne und die Bauakte her?
Alte Baupläne bekommst du über die Bauakte beim Bauamt deiner Gemeinde oder deines Landkreises. Als Eigentümer stellst du dort einen Antrag auf Akteneinsicht und lässt dir Kopien anfertigen. Rechne mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und einer Gebühr. Fehlen die Unterlagen, kann ein Architekt neue Pläne und eine Wohnflächenberechnung erstellen.
Wie berechne ich die Wohnfläche richtig?
Die Wohnfläche berechnest du nach der Wohnflächenverordnung: Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe zählen voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Keller, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur Wohnfläche. Weil falsche Angaben später zu Streit führen, lohnt sich bei Unsicherheit eine Berechnung durch einen Fachmann.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Für eine Eigentumswohnung brauchst du zusätzlich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle und die Beschlusssammlung der letzten drei Jahre, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Hausgeldabrechnung und den Stand der Erhaltungsrücklage. Bitte deine Hausverwaltung um ein Verkaufspaket. Prüfe auch, ob der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Was Käufer in diesen Unterlagen prüfen, erklären wir im Artikel Unterlagen beim Kauf.
Was brauche ich für den Notartermin als Verkäufer?
Zum Notartermin bringst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Vorab braucht der Notar deine Steuer-Identifikationsnummer, die Daten der Immobilie und, falls noch eine Grundschuld eingetragen ist, den Kontakt zu deiner Bank. Wie es nach dem Termin weitergeht, liest du unter Ablauf nach der Einigung.
Muss ich den Energieausweis vorlegen?
Ja, beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Seine Kennwerte musst du schon in der Anzeige nennen und den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Was er kostet und welcher Ausweis der richtige ist, erklärt unser Artikel Energieausweis einfach erklärt.
Lege alle Unterlagen als PDF in einem Ordner ab und gib ihnen eindeutige Dateinamen. So kannst du sie ernsthaften Interessenten mit einem Klick schicken.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, Baugenehmigungen, Baulastenauskunft und Modernisierungsnachweise.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Zusätzlich die Teilungserklärung, Protokolle und Beschlusssammlung der letzten drei Jahre, den Wirtschaftsplan, die letzte Hausgeldabrechnung und den Stand der Erhaltungsrücklage.
Wo bekomme ich alte Baupläne her?
Über die Bauakte beim Bauamt deiner Gemeinde oder deines Landkreises. Als Eigentümer kannst du Akteneinsicht beantragen.
Wie lange dauert es, die Bauakte zu bekommen?
Je nach Bauamt meist mehrere Wochen. Stelle den Antrag deshalb schon vor dem Inserat.
Wie berechne ich die Wohnfläche?
Nach der Wohnflächenverordnung: ab 2 m Höhe voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Balkone zählen meist zu einem Viertel, Keller gar nicht.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Förderbedingungen und Zahlen können sich ändern.