Wie viel Miete darf ich für meine Wohnung verlangen?
Die Miete für eine Wohnung darfst du grundsätzlich frei festlegen. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf sie bei Neuvermietung aber höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die Regel gilt bis Ende 2029. Überall gilt: Liegt die Miete in einem knappen Markt mehr als 20 % über der Vergleichsmiete, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein.
Was ist die Mietpreisbremse und gilt sie in meiner Stadt?
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Bundestag hat sie im Juni 2025 bis Ende 2029 verlängert. Welche Städte und Gemeinden betroffen sind, legt jede Landesregierung per Verordnung für bis zu fünf Jahre fest. Ob sie bei dir gilt, erfährst du auf der Website deiner Landesregierung oder beim örtlichen Eigentümer- oder Mieterverein.
Welche Ausnahmen gibt es von der Mietpreisbremse?
- Neubau: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden
- Umfassende Modernisierung: die erste Vermietung danach
- Höhere Vormiete: Du darfst die Miete verlangen, die der Vormieter zuletzt gezahlt hat.
- Möblierte Wohnungen: Die Bremse gilt, ein angemessener Möblierungszuschlag ist aber erlaubt.
Berufst du dich auf eine Ausnahme, musst du den Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren. Sonst kannst du dich nicht auf die Ausnahme berufen.
Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelst du am einfachsten mit dem Mietspiegel deiner Stadt. Er zeigt die üblichen Mieten je Quadratmeter nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Weitere anerkannte Wege sind:
- eine Mietdatenbank der Gemeinde, falls vorhanden
- ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen
- drei vergleichbare Wohnungen mit Adresse und Miete
Welche Miete ist ohne Mietpreisbremse zu hoch?
Auch ohne Mietpreisbremse gibt es Grenzen. Liegt die Miete bei geringem Wohnungsangebot mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann das als Mietpreisüberhöhung eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Bei mehr als 50 % kommt Mietwucher in Betracht, eine Straftat. Der Mieter kann zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Wie stark darf ich die Miete später erhöhen?
In einem laufenden Mietverhältnis darfst du die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, aber höchstens um 20 % innerhalb von drei Jahren. In vielen Städten mit angespanntem Markt liegt diese Kappungsgrenze bei 15 %. Die Miete muss vorher 15 Monate unverändert gewesen sein. Alternativ kannst du im Vertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren.
Wie finde ich gute Mieter?
Gute Mieter findest du mit einem vollständigen Inserat, einer kurzen Vorauswahl am Telefon und einer strukturierten Besichtigung. Prüfe kurz vor Vertragsschluss Einkommen und Bonität und frag nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Achte bei der Auswahl auf das Gleichbehandlungsgesetz und triff deine Entscheidung nach sachlichen Kriterien. Wie du die Besichtigung vorbereitest, liest du unter Besichtigung vorbereiten.
Eine faire, marktgerechte Miete zieht oft zuverlässigere Mieter an und senkt das Risiko von Leerstand und häufigem Mieterwechsel.
Häufige Fragen
Wie viel Miete darf ich für meine Wohnung verlangen?
Grundsätzlich frei vereinbar. In Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Überall gilt: mehr als 20 % darüber kann bei knappem Angebot eine Ordnungswidrigkeit sein.
Bis wann gilt die Mietpreisbremse?
Bis Ende 2029. Der Bundestag hat sie im Juni 2025 verlängert.
Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Mit dem Mietspiegel der Stadt, einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.
Welche Ausnahmen gibt es von der Mietpreisbremse?
Neubauten mit Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014, die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung und eine höhere Vormiete.
Wie stark darf ich die Miete erhöhen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens 20 % in drei Jahren, in vielen Städten 15 %.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Förderbedingungen und Zahlen können sich ändern.