Wie viel Miete darf ich verlangen?
- Grundsätzlich frei vereinbar, Grenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete
- Mietpreisbremse: in angespannten Märkten höchstens 10 % über der Vergleichsmiete, gilt bis Ende 2029
- Ausnahmen: Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014, nach umfassender Modernisierung, höhere Vormiete
- Über eine Ausnahme musst du den Mieter vor Vertragsschluss informieren
- Mehr als 20 % über der Vergleichsmiete kann eine Ordnungswidrigkeit sein (Mietpreisüberhöhung)
- Vergleichsmiete ermitteln: Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen
- Mieterhöhung später: höchstens 20 % in drei Jahren, in vielen Städten 15 %